Abbruch der Planung und Stellung beziehen
Die BI Bördeland und Diemeltal begrüßt das generelle Ergebnis des Transport- und Bilanzierungsgutachtens der Länder NRW und Niedersachsen. Danach ist der regelhafte Betrieb von Schacht Konrad grundsätzlich nicht von einem zentralen Bereitstellungslager abhängig (wie bislang von der BGZ behauptet).
Wir fordern nun das Bundesumweltministerium (BMUV) auf, die Planung für das Lager Würgassen einzustellen. Das BMUV sowie die Landesregierungen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen müssen konkret Stellung beziehen. Mit dem Gutachten ist das eigentliche Planungsziel, die Errichtung eines sogenannten Logistikzentrums, de facto hinfällig.
Unbewiesene Vermutungen und Behauptungen der BGZ
So erfreulich das Gesamtergebnis auch ist, so befremdlich ist auch in diesem Gutachten der Umgang mit Daten. Hier wird eindeutig Informations-Washing betrieben: Unbewiesene Vermutungen und Behauptungen werden von der BGZ als Daten für die Erstellung des Gutachtens geliefert. Diese werden dann in Kombination mit sogenannten Erfahrungswerten verarbeitet. Um dann – quasi gutachterlich geadelt – von der BGZ wiederum für eigene Begründungszusammenhänge verwendet zu werden.
Vermischung für BI so nicht akzeptabel
Dazu passt auch, dass der Projektleiter in der BGZ zuvor selbst in leitender Position bei der begutachtenden TÜV Nord EnSys GmbH & Co. KG tätig war. Hier setzt sich erneut die unselige Vermischung der Funktion von Auftraggeber und Auftragnehmer fort, die bereits in dem gesamten Standortauswahlverfahren zu bemängeln ist. „Das alles halten wir so für nicht akzeptabel,“ stellt die BI fest.
Heimliches Ziel ein Zwischenlager
Letztlich wird im Gutachten auch deutlich, dass offensichtlich das heimliche Ziel war und ist, in Würgassen nicht nur eine Logistikdrehscheibe sondern in Wirklichkeit ein Zwischenlager einzurichten. Denn immer öfter wird jetzt das Wort Logistikzentrum durch den Begriff „Zwischenlager“ ersetzt. Für ein „Zwischenlager“ allerdings gelten die deutlich höheren Anforderungen der TA Abfall an das Genehmigungsverfahren. Anforderungen, die Würgassen erst recht nicht erfüllen kann.